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04.05.2026
12:00 Uhr
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Die PID (Person Identification Data) macht den Personalausweis zur digitalen Kernidentität. Ein Überblick, wie die Herausgabe über die Bundesdruckerei abläuft.

Bundeskanzler Friedrich Merz mit Schülern der jüdischen Chabad Gemeinde Berlin, kurz vor Beginn der CDU-Präsidiumssitzung. Foto: Kay Nietfeld/dpa-Pool/dpa
Die eIDAS-Verordnung von 2024 schafft einen europaweit nutzbaren Raum für digitale Identitäten und in Deutschland dient das bereits bestehende eID-System nun als Basis für die digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet. Sie soll die Nutzung der digitalen Identitäten im öffentlichen wie im privaten Raum erweitern. Damit entsteht ein interoperables Ökosystem für digitale Nachweise, beschrieben vom europäischen Architecture and Reference Framework (ARF), das die Basis für die Entwicklung gemeinsamer Standards und Verfahren bildet.
Innerhalb des entstehenden EUDI-Wallet-Ökosystems übernimmt die PID (Person Identification Data) eine zentrale Rolle: Als Kernidentität in der EUDI-Wallet bildet sie die Grundlage dafür, weitere digitale Nachweise eindeutig einer Identität zuzuordnen. Dafür werden Identitätsdaten aus einem staatlich abgesicherten Identifizierungsverfahren in einen digitalen Nachweis für die Wallet überführt.
Dort dient die PID als Grundlage dafür, gezielt einzelne Identitätsangaben gegenüber Onlinediensten nachzuweisen, beispielsweise das Alter oder die Staatsangehörigkeit – ohne dabei den vollständigen Datensatz offenzulegen. Für digitale Prozesse ist das zentral: Identitätsangaben lassen sich damit standardisiert in Anwendungen einbinden, und an die Stelle wiederholter Einzelprüfungen tritt ein digitaler Nachweis, der sich in unterschiedlichen Nutzungsszenarien verwenden lässt.